Versicherungsschutz
Selbstbehalt
In allen Angeboten ist der nötige Versicherungsschutz enthalten (Haftpflicht-, Diebstahl- und Teilkaskoversicherung). Selbstbehalt kann jedoch verlangt werden. Selbstbehalt bedeutet, zum Beispiel, dass der Automieter für den ersten Teil der Kosten aufkommen muss (bis zu einem bestimmten Betrag, normalerweise als Kaution beim Abholen hinterlegt), falls das Auto gestohlen wurde oder an einem Unfall beteiligt war. Die Autovermietung zahlt die restlichen Kosten.
Voller Versicherungsschutz
Wir bieten vollen Versicherungsschutz an, was bedeutet, dass Sie keinen Selbstbehalt zahlen müssen, falls das Auto zum Beispiel gestohlen wurde oder an einem Unfall beteiligt war. Häufig ist der Preisunterschied zwischen dem normalen und dem vollen Versicherungsschutz klein, weshalb wir das Gesamtpaket empfehlen.
Um das volle Versicherungspaket zu erhalten, wählen Sie „Inklusive Kein Selbstbehalt“ in SCHRITT 2. Wenn Sie unter „Inklusive Kein Selbstbehalt“ kein Angebot finden, können Sie den vollen Versicherungsschutz immer noch in SCHRITT 3 buchen. Dieser Versicherungsschutz wird von einem Drittanbieter bereitgestellt (Mondial Assistance).
Verschiedene Versicherungsarten
Haftpflichtversicherung – Jedes Land gibt einen Mindestversicherungsschutz vor, der nötig ist, um ein Auto zu fahren. Dieser deckt die Haftpflicht des Mieters für möglichen Schaden anderer Personen und / oder an deren Besitz. Normalerweise ist der Versicherungsschutz auf €1 000 000 beschränkt und man muss häufig einen Selbstbehalt bis zu einem bestimmten Betrag zahlen. Diesen Betrag können Sie sehen, wenn Sie auf “Mietbedingungen” in SCHRITT 2 unter “Deckung / Versicherung” klicken.
Diebstahlversicherung – Diese reduziert oder schließt jegliche Haftung des Mieters aus, falls das Auto gestohlen wird. Manchmal kann hier sogar ein Selbstbehalt verlangt werden. Diesen Betrag können Sie sehen, wenn Sie auf “Mietbedingungen” in SCHRITT 2 unter “Deckung / Versicherung” klicken.
Teilkaskoversicherung – Dies reduziert oder schließt Ihre finanzielle Haftung aus, falls das Auto an einem Unfall beteiligt ist. Die Teilkaskoversicherung ist auf einen bestimmten Betrag begrenzt und die Scheiben und Reifen des Autos sowie das Abschleppen sind häufig nicht enthalten. Häufig wird ein Selbstbehalt verlangt. Diesen Betrag können Sie sehen, wenn Sie auf “Mietbedingungen” in SCHRITT 2 unter “Deckung / Versicherung” klicken